Gebührensatzung
1. Große Halle (Preise je Tag)
a) Einheimische
1. Familienfeiern 95,00 €
2. Trauerfeier 55,00 €
b) Auswärtige
1. Familienfeiern 135,00 €
c) Nutzung als Abstellraum
Pauschale für Einheimische und Auswärtige 15,00 €
2. Sitzungsraum (Preise je Tag)
a) Einheimische
1. Familienfeiern 45,00 €
2. Trauerfeiern 25,00 €
b) Auswärtige
1. Familienfeiern 55,00 €
c) Nutzung als Abstellraum
Pauschale für Einheimische und Auswärtige 15,00 €
3. Küche und Theke (Preise pro Tag)
a) Einheimische
1. Familienfeiern 50,00 €
2. Trauerfeiern 35,00 €
b) Auswärtige
1. Familienfeiern 65,00 €
4. Kommerzielle Veranstaltungen (Gewinnerwirtschaftung)
a) Ortsvereine – Alle Räume
1. ein Tag / mehrtägig 220,00 €
2. Mehrtägig / 2. Tag 170,00 €
3. Mehrtägig / 3. Tag + jeder weitere Tag 135,00 €
b) Auswärtige – Alle Räume
1.ein Tag / mehrtägig 270,00 €
2. Mehrtägig / 2. Tag 195,00 €
3. Mehrtägig / 3. Tag + jeder weitere Tag 160,00 €
5. Allgemeines
Jeder Nutzer haftet für Schäden an den Anlagen und Einrichtungsgegenständen. Die Reinigung ist gemäß der Benutzungsordnung durchzuführen. Dabei werden zusätzlich folgenden Pauschalen erhoben:
- Große Halle: 25,00 €
- Sitzungsraum: 15,00 €
- Garderobe: 10,00 €
- Thekenvorraum: 10,00 €
Alle Nebenkosten werden nach Verbrauch zusätzlich berechnet (z.Zt.: Wasser = 6 €/m³; Strom = 0,40/kWh). Vom 01.10.-31.03. wird eine Heizkostenpauschale von 10,- € (Sitzungsraum) bzw. 25,- € (Große Halle) erhoben. Unter Wegfall der Gebühren werden die Räumlichkeiten den örtlichen Vereinen wie folgt überlassen:
- VfL Nußbaum: Übungsbetrieb
- Landfrauen: Veranstaltungen der Erwachsenenbildung, Mitgliederversammlung
- Freunde der Feuerwehr: interne Schulungen, Weiterbildung, Mitgliederversammlung
- Gemischter Chor: Proben, Mitgliederversammlung
- Förderverein Dorfmit(t): Mitgliederversammlung
Als Beteiligung an den Nebenkosten werden von den Ort svereinen ab dem 01.01.2002 pro Nutzungseinheit 3,- € erhoben. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich. Für die Ausrichtung der Kirmes werden die Räumlichkeiten gebührenfrei unter Übernahme der anfallenden Nebenkosten zur Verfügung gestellt. Auf Antrag kann die Ortsgemeinde im Einzelfall über die Erhebung der Gebühren entscheiden.